„Die Bayreuther Fleisch GmbH hat ein Beschwerdeverfahren i. S. d. § 8 Abs. 1 LkSG eingerichtet, welches Jedermann ermöglicht, auf Missstände und Risiken in den Lieferketten hinzuweisen. Auf Wunsch auch vollkommen anonym. Alle eingehenden Meldungen werden von unserem externen Menschenrechtsbeauftragten umgehend geprüft. Verdachtsfälle werden untersucht und Verstößen wird nachgegangen.“
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Verfahrensordnung des Beschwerdeverfahrens für Beschwerden über menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in den Lieferketten der Bayreuther Fleisch GmbH, gemäß § 8 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Stand: Juli 2023
Die Bayreuther Fleisch GmbH ermöglicht es durch Zurverfügungstellung von Beschwerdeverfahren Jedermann auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf die Verletzung menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten i. S. d. § 2 LkSG hinzuweisen, welche durch das unternehmerische Handeln der Bayreuther Fleisch GmbH oder eines Zulieferers entstanden sein können.
Mit dieser Verfahrensordnung definiert die Bayreuther Fleisch GmbH klare Rahmenbedingungen, welche sicherstellen, dass alle eingehenden Beschwerden gemäß den gesetzlichen Vorgaben nach § 8 LkSG gehandhabt werden. Ziel eines Beschwerdeverfahrens ist es, möglichst frühzeitig von menschenrechts- oder umweltbezogenen Risiken oder bereits eingetretenen Verletzungen Kenntnis zu erlangen, um schnell und effektiv Abhilfe- und Präventionsmaßnahmen ergreifen zu können.
Die Bayreuther Fleisch GmbH eröffnet über seine Internetpräsenzen unter dem Begriff „Hinweisgeberkanal“ allen Mitarbeitenden, Zulieferern und deren Mitarbeitenden, wie auch Dritten die Möglichkeit zur Abgabe von Beschwerden über menschenrechts- und umweltbezogene Risiken oder Pflichtverletzungen im Geschäftsbereich von Bayreuther Fleisch GmbH und entlang der Lieferketten von Bayreuther Fleisch GmbH.
Inhalt
I. Geltungsbereich dieser Verfahrensordnung und Zulässigkeit
II. Verfahrensgrundsätze
III. Beschwerdekanäle
IV. Beschreibung des Beschwerdeverfahrens
V. Schutz der Beschwerdeführenden
I. Geltungsbereich dieser Verfahrensordnung und Zulässigkeit
Diese Verfahrensordnung gilt für sämtliche, auch anonym, über ein Beschwerdesystem der Bayreuther Fleisch GmbH abgegebenen Beschwerden einer oder mehrerer Personen („Beschwerdeführende“) über menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken, oder über die Verletzung menschenrechts- oder umweltbezogener Pflichten i. S. d. § 2 LkSG, die durch das unternehmerische Handeln der Bayreuther Fleisch GmbH oder eines (unmittelbaren oder mittelbaren) Zulieferers entstanden sind („Beschwerde“).
Beschwerden, welche auf bewusst unzutreffende Behauptungen gestützt werden oder zu dem Zwecke abgegeben werden, eine andere Person oder die Bayreuther Fleisch GmbH zu diskreditieren, sind nicht als Beschwerde im Sinne dieser Verfahrensordnung einzustufen.
II. Verfahrensgrundsätze
Die Bayreuther Fleisch GmbH, in Person des von ihr mit der Betreuung der Beschwerdesysteme betrauten externen Menschenrechtsbeauftragten, untersucht den mitgeteilten Sachverhalt sorgfältig, betreibt das Beschwerdeverfahren zügig und transparent und erörtert den Sachverhalt mit den Beschwerdeführenden, sofern diese mit Abgabe der Beschwerde ihre Erreichbarkeit mitgeteilt haben, oder das digitale Beschwerdeportal in dieser Plattform als Beschwerdekanal gewählt wurde. Die Beschwerdeführenden werden über den Stand des Verfahrens, den Abschluss und die daraus abgeleiteten und beschlossenen Maßnahmen unterrichtet. Die durchgeführten Beschwerdeverfahren werden dokumentiert und es wird sichergestellt, dass den Beschwerdeführenden keine Benachteiligung oder Sanktionierung widerfährt.
III. Beschwerdekanäle
Den Beschwerdeführenden stehen folgende Beschwerdekanäle offen:
Informationen zur Erreichbarkeit der verschiedenen Beschwerdekanäle (Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Postanschrift) finden sich bei Darstellung der einzelnen Beschwerdekanäle.
IV. Beschreibung des Beschwerdeverfahrens
Das Beschwerdeverfahren nimmt folgenden Verfahrensgang:
Die Erkenntnisse aus den Beschwerdeverfahren werden evaluiert und zur Grundlage von Verbesserungen der Risikoanalyse und des Beschwerdeverfahrens bei der Bayreuther Fleisch GmbH gemacht. Das Beschwerdeverfahren wird dokumentiert und dessen Erkenntnisse fließen in den zu veröffentlichenden Jahresbericht ein. Das Beschwerdesystem wird anlassbezogen, mindestens jedoch einmal jährlich überprüft.
V. Schutz der Beschwerdeführenden
Die Bayreuther Fleisch GmbH stellt sicher, dass bei ihr beschäftigte Beschwerdeführende im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben vor Bestrafungen oder sonstigen Nachteilen aufgrund der Abgabe einer Beschwerde geschützt werden.
Die Bayreuther Fleisch GmbH wird sich auch für bei Zulieferern beschäftigte Beschwerdeführende einsetzen, damit diese keine Sanktionen wegen der Abgabe einer Beschwerde erfahren.
In beiden Fällen gilt der Grundsatz der Wahrung der Identität der Beschwerdeführenden, wonach allenfalls der mit der Durchführung des Beschwerdeverfahrens betraute externe Menschenrechtsbeauftragte von der Identität der Beschwerdeführenden Kenntnis erlangt, diese jedoch im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und ohne vorherige Zustimmung der Beschwerdeführenden nicht gegenüber Dritten offenbart. Personenbezogene Daten werden im Beschwerdeverfahren stets unter Beachtung von § 10 Abs. 1 LkSG erhoben, verarbeitet, übermittelt und gespeichert.
Die Geschäftsführung der Bayreuther Fleisch GmbH
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